ANSPRÜCHE BEI UNFÄLLEN

 


Welche Ansprüche haben sie bei unverschuldeten Unfällen gegenüber der haftenden Versicherung?


-Schadenersatz der Fahrzeugreparaturkosten bis zur Totalschadengrenze oder auch erhöhte Ersatzleistung in spez. Fällen bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert.
-Wertersatz eines vergleichbaren Fahrzeugs bei Totalschaden (rechnerisch oder effektiv) , dass bei einem seriösen Autohaus erworben wird.
-Abschlepp.-und Bergungskosten, Verbringungskosten zur Werkstatt oder zum Lackierer
-Standgebühr in einer Werkstatt oder beim Abschleppdienst
-Sachschäden an Gepäck, Kleidung, Ausrüstung, Brillen, Helm etc.
-Gebühren für Ab.-und Anmeldung incl. neuer Kennzeichen --bei Totalschaden
-Finanzierungskosten bis zur Zahlung durch Versicherung samt Zinsen
-Sachverständigen.- und Anwaltshonorare
-Arztkosten, Schmerzensgeld
-Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung
-Verdienstausfallkosten
-Telefonkosten, Taxikosten u. sonstige durch den Unfall entstandene Aufwendungen
-Folgeschäden gesundheitlicher und fahrzeugtechnischer Art
-Sachschäden am Fahrzeug bis zur Totalschadensgrenze und sogar in speziellen Fällen auf erhöhte Ersatzleistung bei Reparatur bis unter die 130% Grenze des Wiederbeschaffungswertes.