RECHTSLAGE BEI VERKEHRSUNFALL IN DEUTSCHLAND

 


Was ist ihr Recht bei nicht verschuldeten Unfällen?

 


Grundsätzlich steht dem Geschädigten bei unverschuldeten Unfällen in Deutschland und in einigen europäischen Ländern das Recht zu, einen unabhängigen in seiner Entscheidung somit freien Sachverständigen zur Schadensfeststellung zu beauftragen. In Deutschland wird nach § 249,2 BGB die Schadensersatzpflicht des Verursachers geregelt. Die Kosten für den Gutachter und des eingesetzten Rechtsanwalts werden demnach auch vom Versicherer übernommen.


Bei Unfällen im Ausland werden nicht immer in voller Höhe die Gutachterkosten getragen. Hier sollten sie sich oder ihr Anwalt bei der ausländischen Versicherung erkundigen und mir das Ergebnis mitteilen.

Das Gutachten ist für sie von großer Wichtigkeit und dient definitiv als Status und Beweissicherung der genauen Schadenshöhe, des Fahrzeugwertes, der Reparaturwürdigkeit, Wertminderung oder auch der Reparatur.- bzw. Wiederbeschaffungsdauer. Bei Totalschäden wird der regionale Restwert des Fahrzeuges ermittelt. Im Streitfall hilft es ihnen zudem ihre Ersatzansprüche bei der Versicherung durchzusetzen oder zur Klärung der Unfallkausalität wichtige Beweise zu liefern.