RECHTSLAGE BEI VERKEHRSUNFALL IN DEUTSCHLAND
Was ist ihr Recht bei nicht verschuldeten Unfällen?
Grundsätzlich steht dem Geschädigten bei unverschuldeten
Unfällen in Deutschland und in einigen europäischen Ländern
das Recht zu, einen unabhängigen in seiner Entscheidung
somit freien Sachverständigen zur Schadensfeststellung
zu beauftragen. In Deutschland wird nach § 249,2
BGB die Schadensersatzpflicht des Verursachers geregelt. Die Kosten für
den Gutachter und des eingesetzten Rechtsanwalts werden
demnach auch vom Versicherer übernommen.
Bei Unfällen im Ausland werden nicht immer in voller Höhe die Gutachterkosten
getragen. Hier sollten sie sich oder ihr Anwalt bei der ausländischen
Versicherung erkundigen und mir das Ergebnis mitteilen.
Das
Gutachten ist für sie von großer Wichtigkeit und dient
definitiv als Status und Beweissicherung der genauen Schadenshöhe,
des Fahrzeugwertes, der Reparaturwürdigkeit, Wertminderung oder
auch der Reparatur.- bzw. Wiederbeschaffungsdauer. Bei Totalschäden
wird der regionale Restwert des Fahrzeuges ermittelt. Im Streitfall
hilft es ihnen zudem ihre Ersatzansprüche bei der Versicherung
durchzusetzen oder zur Klärung der Unfallkausalität wichtige
Beweise zu liefern.
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